Bestandsaufnahme
Wir gehen mit Ihnen die Abläufe durch, in denen Routinearbeit steckt. Am Ende wissen Sie, bei welchen Aufgaben sich ein Versuch mit KI lohnt und wo Sie es lassen können.
Beratung und Schulung
Sie möchten wissen, ob sich künstliche Intelligenz für Ihren Betrieb lohnt und wie Ihr Team vernünftig damit arbeitet. Wir fangen mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme an und schulen dort, wo KI im Alltag tatsächlich Arbeit abnimmt.
Unsere KI-Beratung beginnt bei Ihrem Arbeitsalltag und nicht bei einem Werkzeug. Wir schauen uns an, welche Aufgaben jede Woche wiederkehren, wo Belege abgetippt oder immer gleiche Antworten geschrieben werden. Danach sagen wir Ihnen offen, wo KI Zeit spart und wo sie wenig bringt. Beides ist eine brauchbare Antwort.
Vielleicht haben Sie ChatGPT oder Gemini schon ausprobiert, privat oder nebenbei im Büro. Das ist ein guter Anfang. Im Betrieb kommen allerdings Fragen hinzu, die man beim Ausprobieren noch nicht hat, etwa welche Daten in ein solches Werkzeug gehören und wer ein Ergebnis liest, bevor es an einen Kunden geht.
Außerdem gibt es inzwischen die KI-Verordnung der EU. Ihr Artikel 4 gilt auch für Betriebe, die KI lediglich einsetzen, und dreht sich um die KI-Kompetenz der Menschen, die dort damit arbeiten. Eine Schulung ist dafür ein naheliegender Baustein. Den zeitlichen Rahmen zeigt der folgende Abschnitt.
Aus der KI-Verordnung der EU, der Verordnung (EU) 2024/1689, greifen wir hier nur Artikel 4 heraus. Er richtet sich an Anbieter und an Betreiber von KI-Systemen, also auch an Betriebe, die KI einsetzen.
2. Februar 2025
Seit diesem Tag gilt die Vorgabe zur KI-Kompetenz für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Als Betreiber zählt auch ein Betrieb, der KI-Werkzeuge im Alltag nutzt.
27. Juli 2026
Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 hat Artikel 4 geändert. Anbieter und Betreiber ergreifen danach Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Dabei zählen technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext. Ein bestimmtes Kompetenzniveau wird nicht verlangt.
Wir gehen mit Ihnen die Abläufe durch, in denen Routinearbeit steckt. Am Ende wissen Sie, bei welchen Aufgaben sich ein Versuch mit KI lohnt und wo Sie es lassen können.
Ihre Mitarbeiter lernen, einem KI-Werkzeug eine klare Aufgabe zu stellen und jedes Ergebnis kritisch zu lesen, bevor es verwendet wird. Die Schulung halten wir gern bei Ihnen im Betrieb.
Gemeinsam legen wir fest, welche Informationen in welches Werkzeug dürfen. Kundendaten und Betriebsgeheimnisse brauchen andere Regeln als der Entwurf für einen Aushang in der Werkstatt.
Eine einzelne Aufgabe wird umgestellt, zum Beispiel Antwortentwürfe auf häufige Anfragen. Wie wir Abläufe danach dauerhaft automatisieren, beschreibt unsere Seite zur KI-Prozessbegleitung.
Diese Punkte gehören in eine interne KI-Richtlinie, auch wenn sie am Ende nur eine Seite lang ist.
Seit 2020 entwickeln wir eigene Betriebssoftware, das Service-Tool, und nutzen KI darin jeden Tag. Ein Beispiel sind Eingangsrechnungen. Sie werden fotografiert oder hochgeladen, die KI liest Lieferant, Rechnungsnummer, Datum, Steuersatz und die Beträge aus und legt eine Buchung vor. Gebucht wird erst, wenn jemand im Betrieb sie freigibt, und das Bild bleibt beim Beleg.
Ein zweites Beispiel sind Briefe. Aus ein paar Stichpunkten formuliert die KI einen Vorschlag; was tatsächlich hinausgeht, entscheidet der Betrieb. Wie viel KI dabei verbraucht wird, weist das System jeden Monat offen aus.
Für unsere Beratung heißt das: Wir empfehlen, was wir selbst im Alltag kennen, und sagen dazu, an welcher Stelle weiter ein Mensch draufschauen sollte.
Unser Büro ist in Wiesbach im Landkreis Südwestpfalz, rund 11 Kilometer Luftlinie von Zweibrücken entfernt. Von hier aus begleiten wir Betriebe in der Pfalz und im Saarland und auch bundesweit. Eine Schulung für Ihr Team halten wir gern bei Ihnen im Betrieb. Das Erstgespräch geht auch am Telefon oder per Video.
KI-Beratung
Mit einer einzelnen Aufgabe, nicht mit einem Großprojekt. Suchen Sie eine Arbeit, die sich oft wiederholt und bei der ein Fehler schnell auffällt, etwa Antwortentwürfe oder das Auslesen von Belegen. Klären Sie vorher, welche Daten in das Werkzeug dürfen und wer das Ergebnis prüft. Wenn das im Alltag trägt, kommt die nächste Aufgabe dazu. Bei Auswahl und Schulung begleiten wir Sie.
Zuerst den Umgang mit Daten: Kundendaten und Vertrauliches gehören nicht ungeprüft in ein beliebiges Werkzeug. Dann die Kontrolle, denn jedes Ergebnis sollte ein Mensch lesen, bevor es verwendet wird. Die laufenden Kosten gehören ebenfalls dazu. Und seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der KI-Verordnung zur KI-Kompetenz, auch für Betriebe, die KI nur einsetzen. Was das für Sie im Einzelnen heißt, beantwortet eine Rechtsberatung.
Aus unserer Sicht ja, in kurzer Form. Eine Seite, auf der steht, welche Werkzeuge im Betrieb genutzt werden, welche Daten dort nicht hineingehören und wer Ergebnisse freigibt, schafft im Alltag Klarheit. Sie hilft auch neuen Mitarbeitern beim Einstieg. Die Regeln dafür legen wir gern gemeinsam mit Ihnen fest. Ob Ihr Betrieb darüber hinaus Pflichten hat, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. In der Fassung, die seit dem 27. Juli 2026 in Kraft ist, ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Berücksichtigt werden dabei technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext. Ein bestimmtes Kompetenzniveau wird nicht verlangt. Wie das auf Ihren Betrieb anzuwenden ist, ist eine Rechtsfrage.
Gern. Eine Schulung im eigenen Betrieb hat den Vorteil, dass alle an ihren gewohnten Rechnern sitzen und mit Aufgaben üben, die sie wirklich haben. Wir arbeiten von Wiesbach aus vor allem in der Pfalz und im Saarland, rund 11 Kilometer Luftlinie von Zweibrücken, begleiten Betriebe aber auch bundesweit. Das Erstgespräch vorab ist kostenlos.
Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns an, wo KI Ihrem Betrieb Arbeit abnehmen kann und wo Sie besser die Finger davon lassen.